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   VGH Bayern, 24.06.2009 - 12 B 09.602   

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https://dejure.org/2009,64339
VGH Bayern, 24.06.2009 - 12 B 09.602 (https://dejure.org/2009,64339)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.06.2009 - 12 B 09.602 (https://dejure.org/2009,64339)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. Juni 2009 - 12 B 09.602 (https://dejure.org/2009,64339)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Kinder- und Jugendhilfe- sowie Jugendförderungsrecht; Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII; Selbstbeschaffung; Teilhabebeeinträchtigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 26.11.1998 - 5 C 38.97

    Eingliederungshilfe für seelisch behinderte oder von einer solchen Behinderung

    Auszug aus VGH Bayern, 24.06.2009 - 12 B 09.602
    Anders als das Verwaltungsgericht hat der Beklagte die hieraus resultierende Teilhabebeeinträchtigung beim Kläger (§ 35a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB VIII) herausgearbeitet und - ohne dass es im Ergebnis rechtlich zu beanstanden wäre - die Auswahl der geeigneten Hilfe darauf gestützt (siehe dazu auch BVerwG vom 26.11.1998 FEVS 49, 487 = NDV-RD 1999, 71).
  • BVerwG, 24.06.1999 - 5 C 24.98

    Asylsuchende, Gewährung von Jugendhilfe an minderjährige -; Inobhutnahme, Pflicht

    Auszug aus VGH Bayern, 24.06.2009 - 12 B 09.602
    Sie ist gerichtlich nur eingeschränkt dahin zu überprüfen, ob allgemeingültige fachliche Maßstäbe beachtet worden sind, ob keine sachfremden Erwägungen eingeflossen sind und die Leistungsadressaten in umfassender Weise beteiligt worden sind (so ausdrücklich BVerwG vom 24.6.1999 BVerwGE 109, 155).
  • BVerwG, 28.09.2000 - 5 C 29.99

    Antragserfordernis im Jugendhilferecht; Geldleistungen in der Jugendhilfe;

    Auszug aus VGH Bayern, 24.06.2009 - 12 B 09.602
    Der Beklagte hat die Kosten der insoweit selbst beschafften Maßnahme für das Schuljahr 2006/2007 - die Eltern des Klägers hatten sich auf die Internatsunterbringung in ... festgelegt - davon abweichend auch nicht nach den von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entwickelten Grundsätzen für die Übernahme der Kosten selbst beschaffter Hilfemaßnahmen (vgl. dazu BVerwG vom 28.9.2000 BVerwGE 112, 98 und vom 11.8.2005 BVerwGE 124, 83), wie sie seit dem 1. Oktober 2005 in § 36a Abs. 3 SGB VIII auch ihre gesetzliche Verankerung gefunden haben (siehe dazu BT-Drs. 15/3676 vom 8.9.2004 S. 26), zu übernehmen.
  • BVerwG, 11.08.2005 - 5 C 18.04

    Antrag als Erfordernis für jugendhilferechtliche Eingliederungshilfe;

    Auszug aus VGH Bayern, 24.06.2009 - 12 B 09.602
    Der Beklagte hat die Kosten der insoweit selbst beschafften Maßnahme für das Schuljahr 2006/2007 - die Eltern des Klägers hatten sich auf die Internatsunterbringung in ... festgelegt - davon abweichend auch nicht nach den von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entwickelten Grundsätzen für die Übernahme der Kosten selbst beschaffter Hilfemaßnahmen (vgl. dazu BVerwG vom 28.9.2000 BVerwGE 112, 98 und vom 11.8.2005 BVerwGE 124, 83), wie sie seit dem 1. Oktober 2005 in § 36a Abs. 3 SGB VIII auch ihre gesetzliche Verankerung gefunden haben (siehe dazu BT-Drs. 15/3676 vom 8.9.2004 S. 26), zu übernehmen.
  • OVG Niedersachsen, 11.06.2008 - 4 ME 184/08

    Berücksichtigung einer fachärztlichen Stellungnahme i.R.d. § 35a Sozialgesetzbuch

    Auszug aus VGH Bayern, 24.06.2009 - 12 B 09.602
    Das Ergebnis der Erziehungskonferenz ist vor diesem Hintergrund und unter Beachtung der gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren Entscheidungsspielraumes (siehe dazu etwa auch OVG RhPf vom 26.3.2007 FEVS 58, 477 = NJW 2007, 1993; OVG Lüneburg vom 11.6.2008 NVD-RD 2009, 49 = NVwZ-RR 2008, 792 m. w. N.) rechtlich nicht zu beanstanden.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.03.2007 - 7 E 10212/07

    Eingliederungshilfe in Form einer Legasthenietherapie

    Auszug aus VGH Bayern, 24.06.2009 - 12 B 09.602
    Das Ergebnis der Erziehungskonferenz ist vor diesem Hintergrund und unter Beachtung der gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren Entscheidungsspielraumes (siehe dazu etwa auch OVG RhPf vom 26.3.2007 FEVS 58, 477 = NJW 2007, 1993; OVG Lüneburg vom 11.6.2008 NVD-RD 2009, 49 = NVwZ-RR 2008, 792 m. w. N.) rechtlich nicht zu beanstanden.
  • VGH Bayern, 30.01.2008 - 12 B 06.2859

    Jugendhilfe; Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder;

    Auszug aus VGH Bayern, 24.06.2009 - 12 B 09.602
    Erst auf dieser Grundlage kann der Jugendhilfeträger den tatsächlichen aktuellen Hilfebedarf des Betroffenen - wiederum durch Fachkräfte - feststellen und hieraus auf die notwendigen und geeigneten Hilfemaßnahmen schließen (so bereits BayVGH vom 30.1.2008 Az. 12 B 06.2859 und vom 18.2.2008 JAmt 2008, 596 jeweils m. w. N.).
  • VGH Bayern, 06.02.2017 - 12 C 16.2159

    Beurteilung der Erfolgsaussichten eines Prozesskostenhilfeantrags bei einer

    Die Entscheidung über die Geeignetheit und Notwendigkeit einer bestimmten Hilfemaßnahme ist daher nur auf ihre Vertretbarkeit hin überprüfbar (vgl. BVerwG, U.v. 24.6.1999 - 5 C 24.98 - BVerwGE 109, 155 ff.; BayVGH, B.v. 28.6.2016 - 12 ZB 15.1641 - juris Rn. 26; U.v. 24.6.2009 - 12 B 09.602 - juris Rn. 26).
  • VGH Bayern, 21.02.2013 - 12 CE 12.2136

    Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII

    Die Entscheidung über die Geeignetheit und Notwendigkeit einer bestimmten Hilfemaßnahme ist damit gerichtlich nur auf ihre Vertretbarkeit hin überprüfbar (vgl. BVerwG, U.v. 24.6.1999 - 5 C 24/98 - BVerwGE 109, 155 ff.; BayVGH, U.v. 24.6.2009 - 12 B 09.602 - juris Rn. 26; U.v. 30.3.2006 - 12 B 04.1261 - juris Rn. 12).
  • VG Augsburg, 05.08.2016 - Au 3 E 16.1082

    Erfolgloser Eilantrag - Eingliederungshilfe

    Während für die Feststellung der ersten Voraussetzung einer seelischen Behinderung, die seelische Störung i. S. d. § 35a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VIII, eine fachärztliche oder psychotherapeutische Feststellung maßgeblich ist (§ 35a Abs. 1a SGB VIII), ist über die Teilhabebeeinträchtigung vom Jugendamt - gegebenenfalls unter Beteiligung anderer Stellen - zu entscheiden (vgl. z. B. BayVGH, B.v. 17.6.2004 - 12 CE 04.578 - und U.v. 24.6.2009 - 12 B 09.602 - beide juris).

    Über die im Einzelfall notwendige und geeignete Hilfe entscheiden die Jugendämter im Rahmen eines kooperativen pädagogischen Entscheidungsprozesses, wobei diese Entscheidung nicht den Anspruch objektiver Richtigkeit erhebt, sondern eine angemessene Lösung für die festgestellte Belastungssituation zu enthalten hat, die fachlich vertretbar und nachvollziehbar sein muss (ständige Rechtsprechung vgl. z. B. BVerwG, U.v. 24.6.1999 - 5 C 24/98 - BVerwGE 109, 155; BayVGH U.v. 24.6.2009 - 12 B 09.602 - und B.v. 17.6.2004 - 12 CE 04.578 -, beide juris).

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